Anlegerschutz


Dem Schutz des veranlagten Vermögens und somit dem Schutz unserer Anleger dienen gesetzlich verankerte, funktionstrennende Maßnahmen. 

  • So stellt zum einen ein Fonds ein Sondervermögen dar, welches sich nicht im Eigentum der KAG oder der Depotbank befindet, sondern stets im Eigentum der Anteilscheininhaber bleibt und somit getrennt vom Vermögen der KAG, der Depotbank und von anderen Fonds der KAG ist.
  • Zum anderen ist mit der Verwahrung der zu einem Fonds gehörigen Wertpapiere, mit der Führung der zum Fonds gehörigen Konten sowie mit der Ausgabe und Rücknahme der Anteilscheine eine Depotbank beauftragt. Die Verwahrung erfolgt somit getrennt von der Raiffeisen KAG, welche die Verwaltung des veranlagten Vermögens vornimmt. Die Ermittlung des Rechenwertes der Fonds erfolgt ebenfalls durch die Depotbank und ist ein zentrales Element der Gewaltentrennung. Auf diese Weise ist eine korrekte Abrechnung sichergestellt.
Fonds unterliegen besonders hohen Anforderungen an Transparenz und Offenlegung gegenüber dem Anteilscheininhaber. Der Anteilscheinwert eines Fonds wird bei Publikumsfonds täglich veröffentlicht. Die Anteilscheininhaber erhalten umfassende Informationen über ihre(n) Fonds - und zwar in Form eines vollständigen und eines vereinfachten Verkaufsprospekts (enthalten sind u.a. Angaben über das Unternehmen selbst, eine Beschreibung der Anlageziele, das Profil eines typischen Anlegers sowie Angaben zu den Kosten und Gebühren) sowie eines Rechenschaftsberichtes und eines Halbjahresberichtes (enthalten insbesondere Angaben über die Entwicklung des Fonds in der Berichtsperiode).
 
Land: Österreich
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Filmporträt von Raiffeisen Capital Management

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