Kontrolle
Die Tätigkeit der Raiffeisen KAG sowie die Gesetzmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Unternehmens wird laufend von der Internen Revision anhand eines jährlich aufgestellten Revisionsplans geprüft. Der Jahresabschluss und Konzernabschluss der Raiffeisen KAG werden unter Einbeziehung der Buchführung, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes ebenfalls jährlich von einem Bankprüfer geprüft, der bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Bankprüfer erstellt auch eine Anlage zum Prüfbericht, die Aussagen über die Einhaltung der einschlägigen, gesetzlichen Aufsichtsnormen enthält und eine wichtige Grundlage für die Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde über die Raiffeisen KAG darstellt.
