Das SDG 5 setzt bei der weltweit immer noch auf vielen Ebenen tief verankerten geschlechtsspezifischen Diskriminierung an. Die Stärkung und Beteiligung von Frauen und Mädchen ist ein wesentlicher Hebel für Wirtschaftswachstum und Entwicklung und bildet somit eine fundamentale Grundlage für die Erreichung anderer nachhaltiger Entwicklungsziele.

Trotz zunehmender Sichtbarmachung der zugrundeliegenden Disparität und zahlreicher globaler sowie regionaler Initiativen ist die geschlechterbasierte Benachteiligung weltweit stark ausgeprägt. Frauen und Mädchen sind überproportional oft Opfer von Gewalt. Sie haben schlechteren Zugang zu Bildung und gesundheitlicher Versorgung. Gleichzeitig übernehmen sie den Großteil der unbezahlten Care-Arbeit in Familie und Haushalt (z. B. Kinderbetreuung, Altenpflege). Dieses Ungleichgewicht hat sich während der Covid-19-Pandemie nochmals verschärft.

Mit der Einführung des Frauenwahlrechts 1918 war Österreich einer der Vorreiter in Europa in puncto politischer Befähigung von Frauen. Obwohl hierzulande die Entwicklung zur Geschlechtergleichstellung relativ weit fortgeschritten ist, wurde ein Gleichgewicht noch nicht erlangt. Die Geschlechtergleichstellung ist eines der zentralen Themen der österreichischen Regierung. Die folgende Infobox zeigt auszugsweise die wichtigsten Targets des SDG 5.

Die bis 2030 festgelegten Entwicklungsziele der UN zum Thema "Geschlechtergleichstellung", wie sie auch in die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Österreichischen Bundesregierung aufgenommen wurden (gekürzt:)

  • Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall beenden

  • Gewalt gegen Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen

  • Alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat sowie die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen beseitigen

  • Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen und Infrastrukturen, durch Sozialschutzmaßnahmen und die Förderung geteilter Verantwortung innerhalb des Haushalts und der Familie anerkennen und wertschätzen

  • Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen

  • Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reproduktiven Rechten gewährleisten

  • Gleiche Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu Grundeigentum und zur Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstige Vermögensformen

Quelle: Bundeskanzleramt

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