Was sind die Einwände, die oftmals gegen eine solche Quotenregelung vorgebracht werden? Allen voran wird das Argument genannt, dass es an geeigneten Kandidatinnen mangle. Zudem setze eine vorgeschriebene Quote für Aufsichtsgremien erst bei einer hohen Führungsebene an und vernachlässige somit die vorherige Karriereentwicklung. Gleichzeitig wird mit der Einführung einer Frauenquote eine möglicherweise damit einhergehende Diskriminierung von Männern in Verbindung gebracht.

Europa nimmt in Sachen Nachhaltigkeit eine globale Vorreiterrolle ein, so auch bei Geschlechtergerechtigkeit in Führungspositionen.

Praktische Beispiele zeigen, dass verbindliche Geschlechterquoten am wirkungsvollsten sind, vor allem wenn sie mit Sanktionen bei Nichteinhaltung einhergehen. Letzteres wird allerdings in wenigen Ländern umgesetzt (zum Beispiel Geldstrafen in Belgien, Norwegen, Frankreich oder Italien), so ist etwa in Deutschland und Österreich derzeit bei Nichterfüllung lediglich der sogenannte „leere Stuhl“ (das heißt eine Nichtbesetzung) vorgesehen. Ein Blick auf die Zahlen führt zu der Erkenntnis, dass weiche Vorgaben oder Freiwilligkeit keine nennenswerte Verbesserung der Frauenbeteiligung in Führungspositionen mit sich bringen.

Derzeit sehen sieben EU-Mitgliedsstaaten verbindliche Quoten in Kontrollgremien vor. So gilt in Frankreich und Italien eine Mindestquote von 40 %, in Belgien und Portugal 33 %, in Deutschland sowie Österreich 30 % und in Griechenland 25 %. Es ist daher wenig überraschend, dass innerhalb der EU Frankreich und Belgien sowie Italien den höchsten Frauenanteil in Führungsgremien von Unternehmen aufweisen – also Länder, die nicht nur verbindliche Geschlechterquoten implementiert, sondern diese auch mit harten Sanktionen bei Nichterfüllung gepaart haben. Schlusslichter im europäischen Vergleich sind Ungarn, Malta und Estland. In diesen Ländern gibt es weder gesetzlich vorgeschriebene Quoten noch freiwillige Empfehlungen zur Geschlechtergerechtigkeit. Während also EU-Staaten mit einer verpflichtenden Quote einen durchschnittlichen Frauenanteil in Aufsichtsräten von knapp 38 % erreichen, beträgt dieser in den restlichen Ländern der EU mit weichen oder gar keinen Auflagen 24 %. Diese Länder zeigen auch kaum Verbesserung im Zeitablauf (siehe Abbildung unten).

Ein Fehlen gesetzlicher Vorschriften hinsichtlich verbindlicher Frauenquoten schlägt sich in der Geschlechtergerechtigkeit bei der Besetzung der Geschäftsführung von börsennotierten Gesellschaften nieder. Während innerhalb der EU drei von zehn Aufsichtsratsposten weiblich besetzt sind, ist es im Fall von Vorstandspositionen nur eine von zehn.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass gesetzliche Vorgaben zu Frauenquoten ein wichtiges und notwendiges Mittel sind, um Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen. Gleichzeitig weisen Unternehmen mit einem höheren Frauenanteil bessere Wertschöpfung und Nachhaltigkeit auf.

Mag. Magdalena Quell
Raiffeisen Kapitalanlage GmbH

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