Basisinformationsblatt ersetzt die Wesentlichen Anlegerinformationen (Kundeninformationsdokument)

Mit 1. Jänner 2023 wird das Basisinformationsblatt die Wesentlichen Anlegerinformationen (Kundeninformationsdokument) als vorvertragliche Information für die (potenziellen) Anlegerinnen und Anleger von Investmentfonds ersetzen.

Es soll dem Anleger „dabei […] helfen, die Art, das Risiko, die Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste [des] Produkts zu verstehen“ und „es mit anderen Produkten zu vergleichen.“ Die angestrebte Vergleichbarkeit bezieht sich dabei nun nicht mehr bloß auf Fonds, sondern auf alle sog. „verpackten Anlageprodukte für Kleinanleger“ – z. B. auch auf Zertifikate – sowie Versicherungsanlageprodukte, für die bereits seit 1. Jänner 2018 Basisinformationsblätter zu erstellen sind.

Das für Investmentfonds neue – 3-seitige – Dokument enthält Angaben zu:

  • Produkt – insbesondere Beschreibung der Veranlagung des Fonds und der sogenannten „Kleinanleger-Zielgruppe“

  • Risiken – Einstufung auf einer siebenteiligen Skala und Darstellung von Performance-Szenarien

  • Kosten

  • empfohlener Haltedauer und Möglichkeit zur Rückgabe der Anteilscheine

  • Kontakt für Beschwerden

Zwar enthalten auch die wesentlichen Anlegerinformationen Angaben zur Anlagepolitik, den Risiken und Kosten, doch gibt es wichtige Unterschiede zwischen den beiden Dokumenten:

  • Die Berechnung der Risikoeinstufung für die Angabe im Basisinformationsblatt erfolgt nach einer anderen Methode und kann die Risikoeinstufung im Basisinformationsblatt von der Risikoeinstufung in den Wesentlichen Anlegerinformationen daher abweichen.

  • Auch die Berechnung der (laufenden) Kosten erfolgt nach einer anderen Methode und ändert sich auch die Darstellung der Kosten. Im Basisinformationsblatt wird einerseits die jährliche Auswirkung der Kosten im Zeitverlauf dargestellt, andererseits die Zusammensetzung der Kosten.

  • Angaben zur Wertenwicklung des Fonds in der Vergangenheit finden sich nicht im Basisinformationsblatt selbst, sondern sind diese künftig auf der Website unter www.rcm.at (Kurse und Dokumente) bzw. gegebenenfalls unter www.rcm-international.com auf der Website des jeweiligen Landes unter Kurse und Dokumente abrufbar.

Auch die Basisinformationsblätter selbst sind – wie bisher die Wesentlichen Anlegerinformationen – in der jeweils aktuellen Version auf der Website unter „Kurse und Dokumente“ abrufbar.

Ergibt die regelmäßige Überprüfung der Inhalte der Basisinformationsblätter Anpassungsbedarf oder erfolgt eine Änderung aufgrund eines konkreten Anlasses (z. B. wegen Änderung der Risikostufe) wird das überarbeitete Basisinformationsblatt wiederum auf der Website veröffentlicht.