Die Fondsbestimmungen des Raiffeisen-ESG-Income sowie des Raiffeisen-ESG-Income II wurden durch die FMA bewilligt. Der Raiffeisen-ESG-Income und der Raiffeisen-ESG-Income II können mehr als 35 % des Fondsvermögens in Wertpapiere/Geldmarktinstrumente folgender Emittenten investieren: Kanada, Vereinigte Staaten von Amerika, Japan, Australien, Deutschland, Finnland, Belgien, Spanien, Schweiz, Schweden, Großbritannien, Italien, Österreich, Niederlande, Frankreich.